Falschparken kann teuer werden: Vom „Knöllchen“ bis zum „Idiotentest“
Unter Autofahrern gilt Falschparken häufig als Kavaliersdelikt. Die Zeit drängt, kein Parkraum ist in Sicht – lassen wir es also drauf ankommen, denken sie im Zweifelsfall. Tatsächlich „kosten“ solche Ordnungswidrigkeiten auch oftmals „nur“ 10 Euro. Wer sich allerdings als zu nonchalanter Falschparker erweist, dem kann im ungünstigen Fall ein deutlich höheres Bußgeld drohen, das Fahrzeug abgeschleppt oder er selbst bei mehrfachen Wiederholungen zu einem medizinisch-psychologischen Test verdonnert werden. Und wer den nicht besteht, ist den Führerschein los.
Gerade in Innenstadtbereichen ist der Parkraum vielfach sehr knapp. Da nehmen manche Autofahrer die Möglichkeit eines „Knöllchens“ in Kauf, wenn sie eine Chance sehen, ihr Fahrzeug für eine Erledigung kurz abzustellen. Wenn dies ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geschieht, drohen meist auch tatsächlich nur Geldbußen von 10 Euro. Wer durch sein Falschparken jedoch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder sein Fahrzeug im Halteverbot bzw. im eingeschränkten Halteverbot abstellt, muss schon 15 Euro einkalkulieren. Gleiches kostet das Überziehen der Parkzeit an einer Parkuhr oder eines Parkscheins um mehr als 30 Minuten. Dabei gilt: Mit zunehmender Überziehung bzw. Behinderung steigt die Höhe des Bußgeldes bis auf mögliche 35 Euro. Bei Behinderungen werden für Falschparker meist gleich 30 Euro fällig. Auch Parken in der zweiten Reihe, um sich „nur schnell ein Eis zu holen“, kann das Naschwerk um bis zu 35 Euro verteuern.
Wer mit seinem falsch geparkten Fahrzeug Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes behindert, wird mit bis zu 65 Euro zur Kasse gebeten. Als „Bonus“ gibt es einen Punkt im Flensburger Zentralregister obendrauf. Ein solcher Eintrag blüht auch denjenigen, die das grundsätzliche Parkverbot auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ignorieren.
Richtig tief in die Tasche greifen müssen Autofahrer, deren Fahrzeug abgeschleppt wurde, weil es verbotenerweise eine Feuerwehreinfahrt, einen Gehweg, Fußgängerüberweg, eine Fußgängerzone, einen Anwohner- bzw. Behindertenparkplatz oder eine Bushaltestelle zuparkte. Dann werden die Abschleppkosten sowie zusätzlich Verwaltungsgebühren der jeweiligen Kommune plus ein Bußgeld fällig. Das kann sich unterm Strich leicht auf einige Hunderter summieren.
Somit wird ein freier Parkplatz schnell zu einem so „wertvollen Gut“, dass sich manche Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst sehen, es sich freihalten zu lassen, bis sie selbst in der Lage sind, ihr Fahrzeug darauf abzustellen. Zu einer solchen „Blockade“ ist jedoch niemand berechtigt. Im Gegenteil: Das Freihalten eines Parkplatzes durch eine Person oder Gegenstände stellt eine gebührenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar. Nach Auffassung einiger Gerichte ist es anderen Autofahrern sogar gestattet, sich gegen eine solche Nötigung zu wehren, indem die blockierende Person vorsichtig und ohne sie zu gefährden weggedrängt wird. Doch Achtung: Bei der Beurteilung solcher Tatbestände gehen die Meinungen der Richter zum Teil auseinander!
Das „Recht“ auf einen Parkplatz misst die Rechtsprechung übrigens demjenigen zu, der sich als Erster unmittelbar an dem Parkraum befindet. Das trifft nicht beim Warten auf der Gegenfahrbahn zu. Wer meint, sich vor dem Wartenden noch schnell in die frei werdende Parklücke hineindrängeln zu müssen, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ähnliche Beiträge
19. September 2023
Dayun verkauft ES3 nun auch in Deutschland
Die chinesische Marke Dayun verkauft ihr erstes rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug nun auch in Deutschland - über…
1. Februar 2024
Den Citroën ë-C3 gibt’s schon für weniger als 23.500 Euro
Mit einem preisgünstigen Fahrzeug im B-Segment will Citroën den Einstieg in die Elektromobilität erleichtern. Der…
27. Mai 2021
Der neue Peugeot e-Expert Hydrogen geht in Serie
Peugeot bietet ab 2021 im Segment der kompakten Vans neben den Modellen mit Verbrenner- und Elektromotor auch eine…
12. September 2017
IAA 2017: Ford Tourneo Custom soll dem Platzhirsch auf die Pelle rücken
Ford will den Abstand zum Platzhirsch aus Wolfsburg verkürzen und präsentiert auf der IAA in Frankfurt (–24.9.2017) den…
9. November 2022
Subaru Forester 2.0ie Platinum (2022) – Nicht alle Autos müssen sportlich sein
Im Lauf eines Autotester Alltags läuft einem das Wort „sportlich“ ständig über den Weg. Jedes neue Modell möchte auf…







