Lkw-Führerschein: Befristung erst ab 2017
Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich die Gültigkeit für Führerscheine der Klassen C1 und C1E (leichte Lkw) auf fünf Jahre beschränkt. Bisher sollte diese Regelung rückwirkend auch für Fahrerlaubnisse gelten, dies aber wurde jetzt gekippt. Laut dem Online-Portal „Fahrschule“ gilt die Beschränkung nur für Lizenzen, die nach dem 28. Dezember 2016 ausgestellt worden sind (§ 23, Abs.1, Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung). Für C1- und C1E-Führerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und 28. Dezember 2016 gilt weiterhin die Frist bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres. Ältere Lizenzen (Klasse 3) sind wie gehabt unbeschränkt gültig. mid
Ähnliche Beiträge
23. Mai 2013
Audi RS6 Avant – Praktischer Rennwagen für betuchte Familienväter
Der brandneue Audi RS 6 Avant kommt mit einem 8-Zylinder-Benzinantrieb, der rennwagentaugliche 560 PS (412 kW) leistet.…
24. August 2017
Umweltbundesamt: Software-Update reicht nicht
Das von den Autoherstellern eingeleitete Software-Update für moderne Diesel-Pkw reicht nach Einschätzung des…
7. März 2019
Nissan Leaf soll künftig 385 Kilometer weit kommen
Nissan wird künftig für den vollelektrischen Leaf auch für die Ausstattungsvarianten Tekna und N-Connecta mehr…
3. April 2021
Bürstner Copa (2021) – Kompakter CamperVan auf Ford Transit Custom Basis – Konkurrenz für den VW Cali
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen12. September 2020
Kontrolle des Blitzer-Fotos kann sich lohnen
Es kann sich lohnen, wenn man sich sein Blitzer-Foto genauer anschaut. Denn alleine das Foto und das Kennzeichen…







